2. Aufgabenbeschreibung
Die Aufgabenbeschreibung ist ein zentraler Bestandteil Ihres Arbeitszeugnisses und erfolgt unmittelbar nach dem Einleitungssatz. Aus der Aufgabenbeschreibung werden nicht nur Ihre bisherigen Aufgaben und Verantwortungsbereiche, sondern auch Ihre Fähigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen abgeleitet. Während die Tätigkeitsbeschreibung bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis einen wesentlichen Anteil ausmacht, bildet sie bei einem nur einfachen Arbeitszeugnis sogar den Hauptteil. Auch wenn versteckte Kritik zumeist im Bewertungsteil enthalten ist, können auch in der Tätigkeitsbeschreibung versteckte negative Botschaften enthalten sein, die für den Laien schwer erkennbar sind. Im Folgenden stellen wir Ihnen die häufigsten Stolpersteine für (versteckte) abwertungen in diesem Abschnitt dar.
1. Einleitungssatz
Die Aufgabenbeschreibung beginnt durch einen einleitenden Satz. Hier ist auf eine Personalisierung zu achten, also darauf, dass der Einleitungssatz auch persönlich formuliert ist. Formulierungen wie "Die Aufgaben umfassten:" oder "Die Tätigkeiten der Stelle waren:" sind beispielswiese negativ zu bewerten, da hiermit nur die Anforderungen Ihrer Stellenbeschreibung wiedergegeben werden, die von Ihnen nicht unbedingt vollumfänglich wahrgenommen und/oder erfüllt wurden. Vermeiden lassen sich solche negativen Interpretationen durch personalisierte Formulierungen wie "Seine/Ihre Aufgaben umfassten:" oder "Die Tätigkeiten von Herrn/Frau waren:"
Bei sehr guten Bewertungen kann der Einleitungssatz dann noch durch positive Adjektive hervorgehoben werden, wie "Seine/Ihre umfangreichen Aufgaben umfassten:" oder "Die verantwortungsvollen Tätigkeiten von Herrn/Frau waren:". Umgekehrt können hier auch Einschränkungen wie "unter Anleitung", "weitgehend", "grundsätzlich" oder "in der Regel"verwendet werden, um eine unterdurchschnittliche Leistung auszudrücken.
2. Wieviele Aufgaben sollten genannt werden?
Der Umfang des Aufgabenblocks hängt von Ihrer Position und Beschäftigungsdauer im Unternehmen ab. Je höher und länger Ihre Position und Beschäftigung, desto ausführlicher sollte die Tätigkeitsbeschreibung ausfallen. Bei Arbeitszeugnissen von langjährigen leitenden Angestelltem kann man deshalb auch eine sehr umfangreiche Aufgabenbeschreibung erwarten. Als Mindestanforderung sind aber schon 5 - 7 Aufgaben üblich. Die Aufgabenbeschreibung sollte dabei immer im Verhältnis zum Bewertungsteil stehen. So wirkt eine umfangreiche Aufgabenbeschreibung bei einem kleinem Bewertungsteil eher negativ, da hierdurch suggeriert wird, dass Sie zwar eine Vielzahl von Aufgaben wahrgenommen haben, aber es hierzu offenbar nicht viel dazu zu sagen bzw. zu bewerten gibt. Im umgekehrten Fall lässt eine im Verhältnis zum Aufgabenblock besonders große Leistungsbeurteilung eher auf ein selbst geschriebenes bzw. Gefälligkeitszeugnis schließen. Hier ist also auf ein ausgewogenes Verhältnis von Beschreibungs- und Bewertungsteil zu achten.
3. Welche Aufgaben sollten genannt werden?
Der Aufgabenteil muss Ihre Tätigkeiten so vollständig und genau wiedergeben, dass sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unwesentliches darf hierbei weggelassen werden. Ihr Arbeitgeber muss Tätigkeiten nicht erwähnen, die für eine Bewerbung keine Bedeutung haben. Erwähnung finden müssen jedoch diejenigen Aufgaben, die etwas mit den Kenntnissen und Leistungen Ihrer geleisteten Arbeit zu tun haben. Denn die Auslassung berufs- oder branchenüblicher Eigenschaften und Leistungen in einem Arbeitszeugnis stellt regelmäßig eine Abwertung dar.
Die wichtigsten Aufgabenbereiche sollten grundsätzlich der Bedeutung nach erwähnt werden, also nach Wichtigkeit absteigend sortiert, d.h. die wichtigste Aufgabe wird zuerst genannt und erst zum Schluss die Nebentätigkeiten und Routineaufgaben. Die Einhaltung der Reihenfolge ist wichtig, da ansonsten die Gefahr der Abwertung von Hauptaufgaben besteht. Wenn im Zeugnis also unwichtige Aufgaben zuerst aufgelistet werden, kann dies unter Umständen darauf hindeuten, dass der Arbeitnehmer mit höherwertigen Tätigkeiten überfordert war. Gleiches gilt, wenn die Beschreibung von Routine- oder Nebentätigkeiten sehr umfangreich und überbetont ausfällt, die Kernaufgaben aber nur am Rande oder kurz und knapp erwähnt werden.
Zudem sollten aus der Stellenbeschreibung im Arbeitszeugnis auch die Kompetenzen, Verantwortung und die Stufen der bisherigen beruflichen Entwicklung des Arbeitnehmers innerhalb des Unternehmens deutlich hervorgehen.
4. Aufgaben in Aufzählungsform oder als Fließtext darstellen?
Hier gibt es keine festen Vorgaben, sodass hier beide Varianten möglich sind. Sollte der Aufgabenbereich nicht so groß ausfallen, bietet sich eher der Fließtext an. Denn hierdurch können Ihre Tätigkeiten ausführlicher beschrieben und detailreicher formuliert werden, wodurch ein positiveres und umfangreicheres Gesamtbild erzeugt wird. Eine Aufzählung mit Spiegelstrichen, Aufzählungszeichen oder Bullet Points bietet sich wiederum eher bei besonders umfangreichen Aufgabenbeschreibungen an, was dem Zeugnisleser einen besseren Überblick über die jeweiligen Tätigkeiten bietet, insbesondere bei mehreren Positionen im selben Unternehmen.
5. Wie mehrere Positionen im Arbeitszeugnis darstellen?
Bei langer Beschäftigungsdauer und infolge von Beförderungen oder Versetzungen kommen schnell mehrere Positionen mit unterschiedlichsten Verantwortungsbereichen zusammen, die es gilt, im Zeugnis unterzubringen. Hierdurch steigt der Umfang des Arbeitszeugnisses schnell auf mehrere Seiten an, was unter Bewerbungsgesichtspunkten ungünstig ist. Denn bei zu langen Zeugnissen besteht die Gefahr, dass es nur überflogen wird und dabei die wichtigsten Informationen verloren gehen. Wie kann also dieses Problem praktisch gelöst werden?
Hier ist es zu empfehlen, die Aufgabenbereiche getrennt voneinander aufzuzählen und somit auch die berufliche Weiterentwicklung dem Zeugnisleser deutlich zu machen. Man beginnt dabei zuerst mit dem Aufgabenblock der niedriger stehenden Einstiegsposition gefolgt von der jeweils höherstehenden Anschlussposition bis zur derzeitigen (wichtigsten) Funktion. Diese bildet dabei den Schwerpunkt und ist auch ausführlicher darzustellen, als die anderen Tätigkeitsbeschreibungen. Somit ist direkt auf dem ersten Blick erkennbar, dass eine berufliche Weiterentwicklung im Unternehmen stattfand. Um jedoch eine Flut an Informationen in einem einzigen Arbeitszeugnis zu vermeiden und die Aufmerksamkeitsspanne des Personalers nicht zu überreizen, sollte jedoch bei jeder Beförderung oder Versetzung, wenn möglich, auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses geachtet werden, um hierauf jeweils verweisen zu können und den Aufgabenteil erheblich zu entschlacken.